Nutzungsbedingungen für Geberit Mobile Apps und IoT-Dienstleistungen

Die Änderungen gegenüber der vorherigen Version dieses Dokuments sind am Ende des Dokuments aufgeführt.

Diese „Nutzungsbedingungen“ beschreiben die Bedingungen für die Nutzung der Geberit Mobile Apps („Mobile App(s)“) und Dienste für das Internet der Dinge („IoT-Dienstleistungen“).

Begriffserklärungen

BegriffBeschreibung
B2CBusiness to Consumer; Anwendungen und Dienste, die sich an Privatkunden richten
B2BBusiness to Business; Anwendungen und Dienste, die sich an Geschäftskunden richten
IoTInternet der Dinge (EN: Internet of Things); Technologien für die Vernetzung von in Alltagsgegenständen eingebetteten Computergeräten über das Internet, so dass diese Daten senden und empfangen können
IoT-DienstleistungGeberit IoT-Dienstleistungen, d.h. Dienstleistungen/Anwendungen von Geberit, die auf IoT-Technologie beruhen
Mobile AppMobile Geberit App(s), d.h. Anwendung(en) von Geberit zur Nutzung auf mobilen Endgeräten
Geberit IDKonto/Anmeldung (Login) für Geberit Anwendungen und Websites
Bluetooth®Drahtlose Kommunikationstechnik. Die Marke Bluetooth® und ihre Logos sind Eigentum der Bluetooth SIG, Inc. und werden durch Geberit unter Lizenz verwendet.
Geberit AquaCleanDusch-WC-Serie von Geberit
Geberit GatewayGateway-Gerät von Geberit, das mit Geberit Produkten und Sensoren kommuniziert und diese miteinander verbindet und Schnittstellen zu weiteren Systemen wie z. B. einem Gebäudeautomationssystem oder Cloud-Diensten bietet.
Geberit ConnectLabel für Geberit Produkte, die mit dem Geberit Gateway verbunden werden können (z. B. WC-Steuerungen, Urinal-Steuerungen, Armaturen und Hygienespülungen)
Geberit ProduktProdukt von Geberit; zum Beispiel Dusch-WCs, WC-Steuerungen, Urinal-Steuerungen, Armaturen und Hygienespülungen

Stand: April 2024

Änderungen gegenüber der vorherigen Version dieses Dokuments (November 2023):

  • Wechsel der für die Mobile Apps und IoT-Dienstleistungen verantwortlichen Gesellschaft von Geberit Verwaltungs AG zu Geberit International AG
  • Präzisierung der Urheber- und Nutzungsrechte in Abschnitt IV sowie des Produkthaftungsgesetzes in Abschnitt V, Ziffer 2