Das auf Batterien abgebildete Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altbatterien nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Entsorgung zuzuführen sind. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an entsprechende Sammelstellen zu übergeben, wozu insbesondere auch Handelsgeschäfte gehören, in denen die Batterien unentgeltlich zurückgegeben werden können.
Batterien können giftige Schwermetalle enthalten. „Pb“ bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält. „Cd“ bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält. „Hg“ bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält.
Mit einer ordnungsgemässen Entsorgung von Altbatterien werden wertvolle Ressourcen geschützt und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden. Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien sind Anzeichen von Fehlfunktionen zu beachten, um Gefährdungen auszuschliessen.